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Neuer Forschungsbericht veröffentlicht: Warum werden Retouren und Überbestände entsorgt? Was kann man dagegen tun?

Im Auftrag des Umweltbundesamts hat die Forschungsgruppe Retourenmanagement zusammen mit dem Öko-Institut e.V. in den vergangenen zwei Jahren die Hintergründe der Entsorgung von Retouren und Überbeständen untersucht. Die Studie zeigt, wie schwierig es ist, diese Black Box zu öffnen, und erarbeitet Empfehlungen, um die Vernichtung gebrauchstauglicher Güter zu reduzieren und nachhaltige Kreislaufprozesse zu stärken.


Vergangene Studien der Forschungsgruppe Retourenmanagement haben gezeigt, dass erfreulicherweise nur ein kleiner Teil der im E-Commerce retournierten Artikel entsorgt wird. Auf der Basis von Selbstauskünften unter 411 Onlinehändlern wurde dieser im Rahmen der EUROM-Studie auf 1,3 % (DACH-Raum) bzw. 3,0 % (Rest-Europa) der retournierten Artikel geschätzt. Da die Studie auf Selbstauskünften beruht, muss man davon ausgehen, dass es sich hierbei um eine konservative Schätzung handelt. Darüber hinaus erfassen die Zahlen nicht die kundenseitige Entsorgung (Onlinehändler erstattet den Zahlbetrag ohne Rücksendung) und die Entsorgung durch Sekundärvermarkter.

Trotz des vergleichsweise geringen Anteils werden bei 550 Mio. Retourenpaketen und etwa 2,5 Artikelpositionen pro Retourenpaket aktuell rund 18 Millionen retournierte Artikel entsorgt. Vergangene Erhebungen deuten darauf hin, dass sich davon rund 50 % in einem gebrauchstauglichen Zustand befinden. Hinzu kommt die Entsorgung von Überbeständen, die sich nicht wie geplant verkaufen lassen und deren Vorratshaltung sich aufgrund von Langzeitlagergebühren als unwirtschaftlich erweist.

Da es sich bei der Entsorgung von gebrauchstauglichen Gütern um eine Verschwendung von Ressourcen handelt, die im Widerspruch zum Kreislaufwirtschaftsgesetz steht, hat das Umweltbundesamt eine Erhebung der Hintergründe in Auftrag gegeben. Kürzlich wurde der Abschlussbericht des Forschungsprojekts veröffentlicht. Zu den wesentlichen Empfehlungen, die sich aus der Studie ergeben, zählen:

  • Klare Verantwortung und Haftung in der Lieferkette: Die Analyse zeigt schwer durchschaubare, internationale Wiedervermarktungs- und Entsorgungsnetze. Um zu verhindern, dass Verantwortung an Dritte ausgelagert wird, müssen insbesondere Vertreiber und Handelsplattformen stärker in die Pflicht genommen werden. Eine klar definierte Haftung schafft verlässliche Anreize für einen verantwortungsvollen Umgang mit Warenüberhängen und Retouren.
  • Stärkung der Marktaufsicht: Für die wirksame Durchsetzung der Obhutspflicht sollte eine klar mandatierte Überwachungsbehörde verantwortlich sein. Eine gezielte Retourenabgabe könnte deren Ausstattung sichern und zugleich ökonomische Anreize zur Reduzierung der stetig steigenden Retourenmengen schaffen (siehe Forschungsgruppe Retourenmanagement). Die Durchsetzung der Obhutspflicht ist dabei auch eine Gerechtigkeitsfrage. Ein funktionierender Vollzug ist die Voraussetzung dafür, dass Unternehmen, die ihre Prozesse vorschriftsmäßig umsetzen, nicht benachteiligt werden.
  • Erhöhung der Transparenz: Die Studie liefert starke Hinweise darauf, dass Unternehmen nicht bereit sind, freiwillig Angaben zu den Reverse-Logistics-Prozessen zu machen. Derartige Daten sind aber erforderlich, um eine wirksame Marktaufsicht zu gewährleisten. Die Studie empfiehlt daher eine rechtlich verankerte Datenerhebung, die sowohl qualitative Angaben zu Prozessen als auch quantitative Daten zu Rückläufen, Wiederverwendung, Weitervermarktung und Entsorgung umfasst. Dies schafft nicht nur die Grundlage für die Marktaufsicht, sondern etabliert ein generelles Verantwortungsbewusstsein in der Black Box der Rückwärtslogistik.
  • Einbindung unabhängiger Dritter: Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen oder wissenschaftliche Einrichtungen sollten antragsbezogen bei einem berechtigten Interesse unter Berücksichtigung von Vertraulichkeit und Datenschutz über die Marktaufsicht selektiven Zugang zu berichtspflichtigen Unternehmensdaten erhalten, um Fehlverhalten frühzeitig aufzudecken und die Wirksamkeit der Kontrollen zu erhöhen.
  • Förderung nachhaltiger Alternativen zur Entsorgung: Die Studie zeigt, dass die Entsorgung gebrauchstauglicher Produkte häufig die wirtschaftlich attraktivste Option darstellt. Dabei spielen Wiedervermarktungsbarrieren eine zentrale Rolle. Um diese zu reduzieren, sollte der Gesetzgeber ein besonderes Augenmerk auf die Reparaturfreundlichkeit des Produktdesigns, die Sicherstellung der Ersatzteilverfügbarkeit und die fehlende Attraktivität von Sachspenden legen.

Der komplette Forschungsbericht ist auf den Seiten des Umweltbundesamts veröffentlicht:





Foto: Dr. Vanessa Felch und Dr. Björn Asdecker mit dem Forschungsbericht

Zitation: Asdecker, B./Felch, V./Gsell, M./Mehlhardt, G. (2026): "Fallstudie Elektrogeräte zur Umsetzung der Obhutspflicht - Teilbericht zum Vorhaben 'Fallstudie Elektrogeräte zur Umsetzung der Obhutspflicht und Analyse der Daten 2020 und 2021 zu Elektroaltgeräten'", Umweltbundesamt, S. 1-188, DOI: https://doi.org/10.60810/openumwelt-8074, hier verfügbar

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01.07.2026